Garantiebedingungen
Garantiebedingungen – Zusatzgarantie 6 Monate
1. Gegenstand der Zusatzgarantie
Die Zusatzgarantie verlängert die bestehende Garantie für die von uns gelieferten generalüberholten Injektoren um 6 Monate über die reguläre Garantiezeit hinaus.
Die Zusatzgarantie stellt keine Versicherung dar, sondern eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers.
2. Umfang der Zusatzgarantie
Die Zusatzgarantie umfasst nach Wahl des Verkäufers:
den Umtausch des betroffenen Injektors
oder
eine Rücknahme des Injektors mit anteiliger Erstattung gemäß Ziffer 5
Ein Anspruch auf Neuwarenlieferung besteht nicht. Die Ersatzlieferung erfolgt ausschließlich in Form eines gleichwertigen, generalüberholten Injektors.
3. Voraussetzungen für einen Umtausch
Für die Prüfung und Abwicklung eines Umtauschs behalten wir uns ausdrücklich vor, bestimmte Informationen und/oder Unterlagen anzufordern, insbesondere, aber nicht abschließend:
Fotos oder Videos des beanstandeten Injektors
Prüfprotokolle oder Diagnoseberichte
Werkstattrechnungen mit Angabe der durchgeführten Arbeiten
Nachweise über den fachgerechten Einbau
Informationen zum Kraftstoffsystem des Fahrzeugs
Werden die angeforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig zur Verfügung gestellt, kann die Garantieleistung verweigert werden.
4. Ausschlüsse der Zusatzgarantie
Die Zusatzgarantie greift nicht bei Schäden oder Funktionsstörungen, die verursacht wurden durch:
Verunreinigungen im Kraftstoffsystem
falschen oder unsachgemäßen Einbau
fehlerhafte Codierung oder Programmierung
Fremdeinwirkungen, Manipulationen oder Öffnung des Injektors
Nutzung ungeeigneter Kraftstoffe
normale Abnutzung
5. Rücknahme und Erstattung
Im Falle einer Rücknahme im Rahmen der Zusatzgarantie erfolgt eine Erstattung von bis zu maximal 50 % des Kaufpreises des betroffenen Injektors.
Die konkrete Höhe der Erstattung richtet sich nach:
dem Zustand des Injektors
der Laufzeit und Nutzung
dem Ergebnis der technischen Prüfung
Ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung besteht nicht.
6. Versand- und Nebenkosten
Kosten für Ein- und Ausbau, Diagnose, Programmierung, Folgeschäden oder Fahrzeugausfallzeiten sind nicht Bestandteil der Zusatzgarantie und werden nicht übernommen.
Die Versandkosten im Garantiefall werden nach vorheriger Absprache geregelt.
7. Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung
Die Zusatzgarantie besteht unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung und schränkt diese nicht ein. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Missbrauch und Kulanz
Bei erkennbaren Missbrauchsfällen oder unzutreffenden Angaben behalten wir uns vor, die Garantieleistung abzulehnen.
Kulanzleistungen erfolgen freiwillig und begründen keinen Anspruch für zukünftige Fälle.
9. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.